Kautionsversicherung

Kautionsversicherung

Neue Wohnung, neues Glück. Doch vor dem Einzug steht die Mietkaution. Denn nur, wenn Sie die Mietkaution
entrichtet haben, bekommen Sie auch die Wohnungsschlüssel. Verständlich, bietet die Kaution Ihrem neuen
Vermieter ein Stück Sicherheit. Haben Sie das Geld für die Kaution parat? Falls nicht, keine Angst, es gibt eine
Lösung: die Kautionsversicherung. Mithilfe dieser Versicherung können Sie die Mietkaution leisten, auch ohne den
Gesamtbetrag verfügbar zu haben.

Die Mietkaution

Das Wort Kaution stammt aus dem Lateinischen, genauer gesagt von dem lateinischen Begriff catio. Was soviel wie
Vorsicht oder Sicherheit bedeutet. Bei der Mietkaution handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, welche Sie
für eventuelle Verbindlichkeiten gegenüber Ihrem Vermieter nach Ihrem Auszug hinterlegen.

Die Kaution ist somit eine Sicherheit für den Vermieter für den Fall, dass Sie keine Miete mehr zahlen würden
oder nach Ihrem Auszug Schäden in der Wohnung vorhanden sind.

Die Mietkaution ist in Deutschland gang und gäbe. Ohne den gesamten Kautionsbetrag geleistet zu haben, können Sie
nicht einziehen. Denn ohne den Erhalt der Kaution wird der Vermieter die Wohnungsschlüssel nicht übergeben.

Die Kautionsversicherung

Bei der Kautionsversicherung, auch Mietkautionsversicherung genannt, handelt es sich um eine
Mietkautionsbürgschaft gemäß § 551 BGB. Mithilfe dieser Versicherung können Sie Ihre Mietkaution hinterlegen,
ohne den Kautionsbetrag in bar oder auf Ihrem Konto zu haben. Denn die Mietkautionsversicherung bürgt für Ihre
Mietsicherheit. Anstatt einer Überweisung oder der Kaution in Bar erhält Ihr Vermieter stattdessen die
Bürgschaftsurkunde der Kautionsversicherung.

Die Vorteile

  • bankunabhängig
  • kein Kautionskonto notwendig
  • kein Bargeld-Fluss
  • keine Bonitäts-Beeinträchtigung
  • geringer Verwaltungsaufwand

Ein weiterer Vorteil für den Vermieter ist die mit der Kautionsversicherung einhergehende Bonitätsprüfung. Das
bedeutet, verfügen Sie über eine Mietkautionsversicherung, wurde Ihre Bonität bereits geprüft.

Wie funktioniert die Versicherung?

Die Möglichkeit der Kautionsversicherung gibt es bereits seit dem Jahr 2008. Bis dahin gab es lediglich
Barkaution, Sparbuch oder auch eine Bankbürgschaft. Die Versicherung können Sie sowohl für private
Mietverhältnisse wie auch für gewerbliche Mietverhältnisse abschließen. Sie zahlen dann einen Beitrag in Höhe
von rund 4 – 6 % der eigentlichen Mietkaution.

Die Bedingungen

Jede Person, welche einen Mietvertrag abschließen darf, kann auch eine Kautionsversicherung abschließen. Da es
sich bei dieser Versicherung lediglich um eine bargeldlose Kautionsform handelt, gelten die gleichen Bedingungen
wie für jede andere Kautionsform.

Mieten Sie als Privatperson eine Wohnung oder ein Haus an, sind folgende Punkte im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
geregelt:

  • die Mietkautions-Höhe
  • die Kautions-Anlage
  • die Regelungen bei Ratenzahlung

Sowohl die Kautionshöhe wie auch die Form der Kautionszahlung müssen im Mietvertrag aufgeführt werden.

Mieten Sie ein gewerbliches Objekt an, gelten diese Bedingungen nicht. Das heißt, Sie müssen all dies mit Ihrem
Vermieter aushandeln. Zugleich bedeutet dies auch, dass Sie als Gewerbe-Mieter eventuell die gesamte Kaution
bereits bei Abschluss des Mietvertrages leisten müssen. Zudem kann die Mietkaution höher ausfallen als bei
Privatmiete. Und: Gewerbemietkautionen werden in manchen Fällen auch nicht verzinst.

Muss der Vermieter die Kautionsversicherung akzeptieren?

Ihr neuer Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, die Mietkautionsversicherung anzunehmen. Er allein entscheidet,
in welcher Form er die Mietkaution erhalten möchte.

Ende des Mietverhältnisses – was, wenn Vermieter Mietkaution einbehalten will?

Endet Ihr Mietverhältnis und Ihr Vermieter stellt nach Ihrem Auszug keinerlei Forderungen an Sie, gibt er die
Bürgschaftsurkunde einfach an Sie zurück. Sie selbst schicken die Urkunde dann einfach an die
Versicherungsgesellschaft und kündigen somit die Bürgschaft.

Doch es kann auch sein, dass es zum Ende des Mietverhältnisses zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und einem
Vermieter kommt. Nämlich dann, wenn er die Mietkaution teilweise oder sogar vollständig einbehalten möchte. Dazu
hat er beispielsweise aus diesen Gründen das Recht:

  • Schäden an der von Ihnen gemieteten Wohnung bzw. am von Ihnen gemieteten Haus
  • Mietrückstände
  • Nebenkosten-Rückstände
  • im Mietvertrag vereinbarte Schönheitsreparaturen wurden nicht von Ihnen durchgeführt und müssen nun durch
    den Vermieter nachgeholt werden

Hätten Sie Ihre Mietkaution bei Einzug in bar an Ihren Vermieter übergeben oder ihm den Betrag überwiesen, so
würde Ihr Vermieter die Rückstände oder die Schäden damit verrechnen.

Bei einer Kautionsversicherung sieht dies anders aus. Denn hier muss der Vermieter seine Forderung an die
Versicherungsgesellschaft melden. Und erhält den geforderten Betrag dann ausbezahlt. Die Versicherung wendet
sich anschließend an Sie und fordert von Ihnen diesen Betrag ein.

Hier ist es wichtig zu wissen, um welche Bürgschafts-Art es sich handelt:

  • Bürgschaft auf erstes Anfordern
  • Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern

Bürgschaft auf erstes Anfordern – Bei dieser Art der Bürgschaft wird die Vermieter-Forderung
umgehend an ihn ausbezahlt und anschließend von Ihnen eingefordert. War die Vermieter-Forderung unberechtigt,
können Sie nur im Nachhinein klagen, um Ihr Geld zurückzubekommen.

Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern – Hier haben Sie die Möglichkeit, gegen die
Vermieter-Forderung Einspruch zu erheben. Die Versicherungsgesellschaft zahlt die Forderung erst an den
Vermieter aus, wenn die Sachlage eindeutig und endgültig geklärt wurde.

Die Kündigung der Kautionsversicherung

Endet Ihr Mietverhältnis, müssen Sie auch Ihre Mietkautionsversicherung kündigen. Denn ein Übertrag auf Ihr neues
Mietverhältnis ist nicht möglich. Schließlich ist die  Kautionsversicherung an das Mietverhältnis gebunden, für
welches sie abgeschlossen wurde.

Die Kündigung der Kautionsversicherung ist in wenigen Schritten einfach erledigt:

  • Kündigungsformular ausfüllen oder Kündigungsschreiben erstellen
  • Kündigung mitsamt der Bürgschaftsurkunde und Enthaftungserklärung des Vermieters an die
    Versicherungsgesellschaft senden
  • Kündigungsbestätigung erhalten

Etwaige zu viel bezahlte Beiträge erhalten Sie anschließend zurückerstattet.

Fazit

Die Freude auf die neue Wohnung ist groß. Doch die Mietkaution ist hoch. Was, wenn Sie die Summe genau in dem
Moment nicht auf dem Konto haben? Oder das Geld anderweitig benötigen, beispielsweise für die Umzugskosten? Hier
hilft eine Kautionsversicherung. Mit dieser praktischen Mietkautionsbürgschaft können Sie Ihre Mietkaution
hinterlegen, ohne Ihr Geld angreifen zu müssen. Stattdessen zahlen Sie einen Beitrag in versicherungsvertraglich
vereinbarter Höhe.

Sie möchten gerne mehr über die Kautionsversicherung wissen oder benötigen sogar im Moment eine? Sehr gerne
beraten wir Sie ausführlich und unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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