Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung

Geht es um die Pflege, sind stets hohe Kosten im Spiel. Denn egal, ob ambulante Pflege zu Hause oder die Pflege
im Pflegeheim, die gesetzlichen Pflegekassen übernehmen stets nur einen Teil dieser Kosten. Es ist somit sehr
wichtig, dass du eine Pflegezusatzversicherung hast.

Pflegezusatzversicherung, was ist das?

Diese wichtige Versicherung dient zur Absicherung deines Pflegerisikos und schließt die Versorgungslücke zwischen
den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Pflegekosten.

Hierfür gibt es gleich mehrere Möglichkeiten:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegekostenversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung handelt es sich um die am häufigsten abgeschlossene
Pflegezusatzversicherung. Hier erhältst du, sobald der Pflegefall eintritt, ein Tagegeld. Dieses steht dir zur
freien Verfügung. Es ist somit allein dir selbst überlassen, für was du dieses Tagegeld verwendest.

Eine besondere Form der Pflegetagegeldversicherung ist Pflege-Bahr. Dabei handelt es sich um eine
Pflegezusatzversicherung mit staatlicher Förderung.

Eine Pflegekostenversicherung erstattet dir die Kosten der Pflegebedürftigkeit, welche dir
tatsächlich entstanden sind. Dabei gibt es zweierlei Möglichkeiten der Kostenerstattung:

Option A: Hier wird die Pflegepflichtversicherungs-Leistung als Ausgangspunkt festgesetzt. Die
Zusatzversicherung leistet, abhängig vom gewählten Tarif, einen bestimmten Prozentsatz dieses Beitrages.

Option B: Das Ziel bei dieser Option ist die Abdeckung eines bestimmten Prozentsatzes der tatsächlichen
Kosten oder die Restkostenerstattung bis zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten maximalen Betrages. Auch
hier wird die Leistung der Pflegepflichtversicherung mit einberechnet.

Und was leistet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung?

Bei der Pflegepflichtversicherung handelt es sich um einen Grundschutz. Er ist gesetzlich vorgeschrieben und für
den Fall gedacht, dass du pflegebedürftig wirst. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung leistet niemals
genug, um all deine Pflegekosten zu decken. Die Höhe der Leistung ist abhängig von deinem Pflegegrad sowie von
der Pflegeart, also ob stationär oder ambulant.

Macht eine Pflegezusatzversicherung wirklich Sinn?

Betrachten wir die Angelegenheit ganz nüchtern: dass eine Pflegebedürftigkeit eintritt, ist leider sehr
wahrscheinlich. Denn glaubt man diversen Statistiken, so werden 3 von 5 Menschen im Laufe ihres Lebens
pflegebedürftig. Keine schöne Vorstellung. Aber genau deshalb musst du vorsorgen.

Denn Pflegebedürftigkeit stellt dich sowie auch deine Angehörigen vor große Herausforderungen. Damit du deine
Lebensqualität und deine Selbstbestimmtheit so weit wie möglich erhalten kannst und zudem noch über finanzielle
Freiräume verfügst, benötigst du eine Pflegezusatzversicherung.

Denn nur sie garantiert dir die dann notwendige Sicherheit. Und bringt dir zudem auch hilfreiche Beratung und
wichtige Alltagsunterstützung. Für ein qualitatives und selbstbestimmtes Leben auch mit Pflegebedürftigkeit.

Wer benötigt eine Pflegezusatzversicherung?

Welche finanziellen Mittel stehen dir für den Pflegefall zur Verfügung? Hast du erspartes, welches du dann
verwenden kannst? Oder eine Immobilie, die du dann vermieten kannst? Und, reichen diese finanziellen Mittel dann
auch wirklich aus? Ebenfalls wichtig zu wissen ist, ob du Angehörige hast, welche dich wirklich unterstützten
würden. Denn die Kosten bei Pflegebedürftigkeit sind hoch.

Mit einer Pflegezusatzversicherung musst du dir über all das keine Gedanken machen. Denn diese Versicherung
schützt dich vor den finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit.

Wann wird geleistet? Und wann nicht?

Die Leistungen der Pflegezusatzversicherung:

  • Pflegetagegeld bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege oder vollstationärer Pflege
  • Leistungen für häusliche Pflege durch Pflegedienst oder Angehörige, Freunde, Ehrenamtliche etc.
  • Kostenerstattung für Haus-Notruf-Systeme
  • ab Pflegegrad 5 erfolgt Beitragsbefreiung
  • ergänzend zur Pflegeberatung der Pflegepflichtversicherung: individuelle Pflegeberatung und
    Pflegebegleitung
  • Serviceleistungen und Assistenzleistungen für dich als Pflegebedürftige*n sowie für deine nahen
    Angehörigen

Nicht in den Leistungen der Pflegezusatzversicherung enthalten sind:

  • Leistungen, welche als Einmalauszahlung vereinbart wurden, sofern die Pflegebedürftigkeit in der
    Anwartschaft beginnt
  • Mehrkosten, die durch Untersuchungen im Ausland für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit entstehen
  • Leistungen, wenn die Versicherung ruhend gestellt wurde

Die Kosten der Pflegezusatzversicherung

Die Höhe der Beiträge für diese wichtige Absicherung sind von folgenden Faktoren abhängig:

  • deinem Alter bei Vertragsabschluss
  • den von dir gewählten Leistungen

Je jünger du bei Abschluss des Versicherungsvertrages bist, desto günstiger sind die Beiträge. Je höher die von
dir gewünschten Leistungen sind, desto höher ist auch dein Beitrag.

Sind die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzbar?

Die Beiträge der Pflegezusatzversicherung lassen sich mit Einschränkungen steuerlich absetzen. Als Angestellte*r
oder Beamte*r kannst du für Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge pro Jahr maximal
1.900,- € steuerlich geltend machen. Als Selbstständige*r bis maximal 2.800,- € jährlich. Übersteigen bereits
deine Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung diese Höchstbeträge, kannst du die
Pflegezusatzversicherung nicht mehr steuerlich geltend machen.

Ab wann giltst du als pflegebedürftig? Und wie erfolgt die Feststellung?

Die Rede von Pflegebedürftigkeit ist dann, wenn du dich im Alltag nicht mehr allein versorgen kannst und aus
diesem Grund Hilfe brauchst bei alltäglichen Aufgaben wie Essen, Duschen, einkaufen usw. Ob deiner
Hilfebedürftigkeit physische oder psychische Beeinträchtigungen zugrunde liegen, spielt dabei keine Rolle.

Ein Pflegegrad-Einstufung erhältst du, sobald du für mindestens 6 Monate Hilfe benötigst. Du stellst dann einen
Antrag auf Leistungen bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung sowie bei der privaten
Pflegezusatzversicherung.

Darauf solltest du beim Abschluss der Pflegezusatzversicherung achten

Folgende Punkte sollte dein Versicherungsvertrag unbedingt abdecken.

  • Tagegeld
  • ab Pflegegrad 1
  • Ausland
  • Wartezeit
  • Leistungsdynamik
  • Gesundheitsfragen

Tagegeld

Um die Versorgungslücke auszugleichen, empfiehlt sich ein Pflegetagegeld. Dieses sollte mindestens 75,- €
betragen, was dir eine monatliche Leistung von 2.250,- € garantiert.

Ab Pflegegrad 1

Deine Pflegezusatzversicherung sollte unbedingt bereits ab Pflegegrad 1 leisten. Und das auch bei ambulanter
Betreuung zu Hause und unabhängig davon, ob sich ein Angehöriger oder ein Pflegedienst um dich kümmert.

Ausland

Achte darauf, ob dein Versicherungsvertrag auch außerhalb von Deutschland gültig ist. Manche Versicherer leisten
europaweit, andere weltweit. Wer weiß, vielleicht wirst du deinen Ruhestand ja im Ausland genießen. Umso
wichtiger ist es deshalb bereits jetzt darauf zu achten, dass deine Versicherung auch im Ausland gültig ist.

Wartezeit

Es ist sehr wichtig, dass du dich für einen Tarif ohne Wartezeit entscheidest. Denn: enthält dein
Versicherungsvertrag eine Wartezeit, erhältst du erst nach Ablauf dieser Wartezeit Leistungen.

Leistungsdynamik

Während der Vertragslaufzeit sollte in regelmäßigen Abständen eine Anpassung des Tagessatzes erfolgen. Und dies
bestenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen sind die Basis für deinen Versicherungsschutz. Beantworte alle Fragen deshalb vollständig
und absolut wahrheitsgemäß.

Fazit

Ob eine Pflegebedürftigkeit eintreten wird oder nicht, weiß niemand im Voraus. Dennoch ist es sehr wichtig, dass
du für einen solchen Ernstfall vorsorgst. Denn nur, wenn du die im Pflegefall anfallenden Kosten anderweitig
decken kannst, beispielsweise durch Vermögen oder Immobilienvermietung, kannst du gegebenenfalls auf eine solche
Absicherung verzichten. In der Regel macht es aber durchaus Sinn, dich durch eine Pflegezusatzversicherung
abzusichern. Denn die Versorgungslücke zwischen gesetzlichen Pflegeleistungen und Pflegekosten ist groß.

Du wünschst eine ausführliche Beratung zum Thema Pflegezusatzversicherung? Sehr gerne sind wir für dich da.

Versicherungs-Finanz-Immobilienmakler Sven Paulsen e.K.
Ole Landstraat 3
25821 Vollstedt
Tel.: 04671-4049935
Mobil: 016099420070
E-Mail: sven@paulsen-vollstedt.de
Instagram